Betriebliches Eingliederungsmanagement
“Ich kann mich nicht um alles kümmern!” denken viele, wenn sie vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß §84 Abs. 2 SGB IX hören. Sie kümmern sich aber sowieso um ihre Mitarbeiter, die häufig ausfallen – eventuell nur nicht strukturiert.
Auf 4 Seiten erfahren Sie, was bei Mitarbeitern, die länger als 6 Wochen im Jahr krankheitsbedingt fehlen, ihre gesetzliche Pflicht ist und wie Sie dieser nachkommen.
Einfacher und schneller geht es nicht. Kein “Blabla”, sondern Hilfe zur Umsetzung!
PS: Da aktuell der Beratungsbedarf zum Thema krankheitsbedingte Abwesenheit sehr hoch ist, haben wir die Umsetzungshilfen zum Thema Abwesenheit und Motivation auf der neu erstellten Homepage: www.abwesenheitsreduktion.de zusammengefasst. Schauen Sie rein, es hilft!