Sie denken sicherlich:
– das Gesetzbuch –
aber weit gefehlt!
Wie viel Prozent aller Verfahren am Arbeitsgericht werden tatsächlich entschieden?
Aus unserer 10-jährigen Erfahrung als ehrenamtliche Arbeitsrichter wissen wir: weniger als 10%!
Die restlichen Verfahren enden im Vergleich.
Warum tun die Arbeitsrichter gut daran, einen Vergleich statt ein Urteil anzustreben?
Bei einem Urteil gibt es Gewinner und Verlierer. Bei einem Vergleich geht jede Partei nach Hause und sagt, sie hat gewonnen.
Das wichtigste Hilfsmittel für jeden Arbeitsrichter ist der Taschenrechner!