Wollen Sie die Abwesenheitsquote beeinflussen? Dann müssen Sie Folgendes tun:
- Messen
- Analysieren
- Ziel setzen
- Visualisieren
- Informieren
- Konsequent Handeln, falls die Kennzahl nicht erreicht wird
Dabei gibt es oft schon viel Diskussion um die Messung der Abwesenheitsquote. Es gibt keine einheitliche und präzise Definition. Wir empfehlen folgende Formel:
Als Sollstunden nehmen Sie die arbeitsvertraglich vereinbarte Sollstundenzahl aller Mitarbeiter.
Die Erfassung von Mehrarbeit in den Sollstunden empfehlen wir nicht, da der Aufwand unverhältnismäßig ist. Hier geht Einfachheit vor Genauigkeit.
In den Abwesenheitsstunden sollten Sie die Stunden berücksichtigen, die das Unternehmen bezahlt.
So zählen Fehlstunden wegen Arztbesuch, Arbeitsunfall und krank ohne Schein (Karenztag) zu den Abwesenheitsstunden.
Fehlstunden wegen Kind krank sind somit nicht zu den Abwesenheitsstunden zu zählen.
Fehlzeiten in Zusammenhang mit Mutterschutz, wie zum Beispiel ein Beschäftigungsverbot, wo das Unternehmen sogar über die sechs Wochen hinaus Lohnfortzahlung leisten muss, sind sowohl in der Abwesenheit, als auch in der Sollstundenzahl nicht zu berücksichtigen.
Mitarbeiter außerhalb der Lohnfortzahlung werden komplett nicht berücksichtigt. Viele Unternehmen erfassen die Abwesenheit ohne Lohnfortzahlung als separate Kennzahl.
Mit der Messung des Krankstands je Vorgesetztengruppe haben Sie den ersten Schritt zur Fehlzeitenreduktion gemacht.
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