Achtung: Die Krankenkassen zählen in ihrer Statistik auch Wochenenden und Feiertage mit, die innerhalb der der Dauer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Gelber Schein) liegen. Die Fehlzeitenquote ergibt sich dann aus der Anzahl der Fehltage bezogen auf 365 Kalendertage. Es gilt für die Fehlzeitenquote:
14,7 Fehltage / 365 Kalendertage = 4,0% Fehlzeitenquote
Um die TK-Zahl in die betriebliche Praxis zu übersetzen, sind mindestens 4 Tage (Anzahl der Samstage und Sonntage innerhalb eines 14,7 – Tage Zeitraums) abzuziehen. Theoretisch müssten auch Feiertage abgezogen werden. Rechnen Sie vereinfacht mit 10,5. Also gilt dann für die Fehlzeitenquote:
10,5 Fehltage / 250 Arbeitstage = 4,2% Fehlzeitenquote