Herr Brüggel hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Herr Brüggel schied am 31. März 2014 aus. Wir bedanken uns bei Ihm für die für unser Unternehmen geleistete Arbeit, bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg.
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend sein. Sie müssen aber auch richtig sein. Daher sind gute und schlechte Zeugnisse schwierig von einander zu unterscheiden.
Die neue Umsetzungshilfe: UH56: Arbeitszeugnisse verstehen zeigt, auf was Sie als Arbeitnehmer achten sollten und welche Fallen für Arbeitgeber lauern.
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