lese ich in einer dieser kostenfreien Sonntags-Zeitungen.
Als Leser denke ich mir:
“Diebstahl ist ja offensichtlich doch kein Kündigungsgrund!?”
Im weiteren Text erfährt der Leser (der weiter liest), dass eine ordentliche Kündigung angemessen gewesen wäre. (LAG Elmshorn Az. 6 Sa 203/13).
Was stört mich an diesem Artikel?
Die Kommunikation der Zeitung!
Hier wird dem Leser per Überschrift suggeriert, dass Diebstahl doch kein Kündigungsgrund ist und das Mitnehmen von Lebensmitteln aus Kantinen ein Kavaliersdelikt sei.
Das ist falsch. In dem konkreten Fall war die Kündigung sogar aus Sicht des Richters gerechtfertigt. Nur halt eben die “fristlose” Kündigung nicht.
In meinem privaten Umfeld habe ich einen guten Coach. Jedes Mal, wenn ich unklar kommuniziere, bekomme ich postwendend die Frage:
“Was ist die Botschaft?”
Überprüfen Sie Ihre Kommunikation und fragen Sie sich, ob “Ihre” Botschaft klar und verständlich ist.
Denken Sie immer daran: “Missverstanden werden” ist der Standard!
2 Antworten zu Keine fristlose Kündigung wegen Rotkohlklau?