Aufgrund von Auftragsmangel wurde vereinbart, dass in der letzten Woche des Jahres die Produktion ruht. Die Idee und Vereinbarung: Wer möchte beantragt für diese Woche Urlaub. Wer keinen Urlaub nimmt, gleicht diese Woche mit seinem Arbeitszeitkonto aus.
Was passiert, wenn der Mitarbeiter sich für Stundenabbau entschieden hat, und während dieser Woche arbeitsunfähig wird? Der Mitarbeiter hat wie üblich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Stunden werden aber infolge Krankheit nicht wieder gutgeschrieben. Die Stunden werden wie geplant abgezogen. Die Überstunden gelten dann als ausgeglichen.
Gibt es Ausnahmen? Ja, so kann beispielsweise im Manteltarifvertrag eine andere Regelung getroffen sein.