Lieber konsequent Handlungsspielraum

Urlaubsantrag einreichen

„Wie sollte ich sanktionieren, wenn ein Mitarbeiter einfach ohne Abstimmung mit dem Vorgesetzten einen Tag Urlaub nimmt? Als ich gerade in einem Meeting war, hatte der Mitarbeiter einem der Kollegen telefonisch mitgeteilt, dass er heute kurzfristig Urlaub nimmt. Mit mir hat er jedoch nicht geredet.“ – so die Frage.

Ich fragte, wie denn die Urlaubsregelung lautet. Die Antwort: „Bei uns ist festgelegt, dass der Urlaub beim Vorgesetzten schriftlich beantragt werden muss und der Vorgesetzte dann schriftlich genehmigen muss.“

Dann ist es eigentlich einfach. Damit hat der Mitarbeiter gegen eine Vereinbarung verstoßen. Dafür könne er den Mitarbeiter abmahnen. Ich fragte weiter, aus welchen Gründen es denn stört, wenn der Mitarbeiter sich kurzfristig Urlaub nehmen würde. Der Vorgesetzte antwortete: „Da ich dadurch Mehrarbeit hatte, da ich die Aufgaben des „beurlaubten“ Mitarbeiters auf die anderen Kollegen verteilen musste.“

Also fragte ich, was er denn tatsächlich von seinen Mitarbeitern erwarte: „Möchten Sie, dass die Mitarbeiter kurzfristigen Urlaub genehmigen lassen? Oder möchten Sie, dass die Mitarbeiter sicherstellen das alle Aufgaben erledigt werden?“ „Dann lieber letzteres.“, kam lächelnd die Antwort.

Bevor Sie Regeln konsequent durchsetzen, prüfen Sie was Sie wirklich erwarten. Entlasten Sie sich und Ihre Mitarbeiter in dem Sie Handlungsspielraum geben. Dadurch erhalten Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter. Schaffen Sie überflüssige Regeln ab.

Weitere Umsetzungshilfen:

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