
Seit Anfang dieses Jahres können sich Arbeitnehmer zum Beispiel bei Erkältung bis zu drei Tage per Internet arbeitsunfähig schreiben lassen. Nur müssen Arbeitgeber diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkennen? Wir meinen nein!
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf nur auf Grund ärztlicher Untersuchung erfolgen
Die Arbeitsunfähigkeit darf nur auf Grund ärztlicher Untersuchung festgestellt werden, so steht es im §4 Abs. 1 S. 2 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie. Dazu muss der Arzt den körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers beurteilen. Die ist bei der Krankschreibung per Internet oder Whats App aber nicht der Fall. Damit ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Der Arbeitgeber muss diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht akzeptieren.
Und nun?
Sie können Internet-AUs ablehnen. Nur wenn der Mitarbeiter sich morgens auf der Bettkannte gegen das Unternehmen entschieden hat, dann wird er Wege finden. Wenn es nicht mehr per Whats App geht, dann hilft der Weg in die nächste Praxis. Wenn Sie
Weitere Umsetzungshilfen:
- Ihr Video zur Bettkantenentscheidung: bettkantenentscheidung.de
- Umsetzungsblog: AUB per WhatsApp Teil 2
- Ihre Umsetzungshilfe Nr. 22: Arbeitsunfähigkeit durch Mitarbeitermotivation reduzieren
- Füllen Sie Ihre Toolbox mit Ihrem Praxis-Seminar: Fehlzeiten reduzieren – Mitarbeiter motivieren am 22.10.19 oder 05.12.19
2 Antworten zu Arbeitsunfähigkeit per Whats App – Rechtens?