Dürfen? Ja! Nur Sie sollten es nicht tun. Warum nicht? Zwei
Gründe:
1. Jede Drohung hat einen Verlierer
2. Nehmen Sie durch die Drohung Ihrem Mitarbeiter die Chance zur Einsicht
Jede Drohung hat einen Verlierer
Wenn Sie eine Abmahnung bei wiederholten Fehlverhalten androhen, dann müssen Sie auch liefern. Nur haben Sie die alleinige Power die Abmahnung durchzusetzen? Falls nein, begeben Sie sich in Gefahr. Wenn zum Beispiel Ihr Personaler meint, dass es zur Abmahnung nicht reicht, dann haben Sie verloren. Sie verlieren Ihre Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit.
Lassen Sie Ihrem Mitarbeiter die Chance zur Einsicht
Die Änderung des Verhaltens durch Einsicht ist nachhaltig. Wenn jemand nur das Verhalten ändert, da er die Konsequenz fürchtet, dann ändert er sein Verhalten. Nur was, wenn die Konsequenz nicht mehr droht? Was wenn der Vorgesetzte im Urlaub ist? Oder wenn der Vorgesetzte wechselt? Dann fällt das Verhalten des Mitarbeiters wieder zurück. Der einsichtige Mitarbeiter behält sein geändertes Verhalten bei. Einsicht führt zur plastischen Änderung des Verhaltens. Konsequenz führt zu einer elastischen Veränderung des Verhaltens.
Weitere Umsetzungshilfen:
UH54: Konsequenz in der Mitarbeiterführung www.umsetzungshilfe.de/54
UH66: Was ist Führung? www.umsetzungshilfe.de/66
Video: Was ist Führung
Ihr Basis-Seminar nicht nur für neue Führungskräfte: Führung, der schnelle Einstieg