4. Betriebliche Ursachen kommen in der Regel nicht vor

Im Fehlzeitengespräch gibt es Mitarbeiter, die ihre Fehlzeiten mit einer betrieblichen Ursache begründen. Viele Unternehmen versuchen dann die betriebliche Ursache zu beseitigen, schaffen es damit aber nicht den Krankenstand zu senken.
Viele Unternehmen forcieren sogar die Angabe betrieblicher Gründe, da sie denken, dass sich damit das Krankenstandsproblem lösen lässt. Bei „Arbeitsunfähigkeit, die vom Mitarbeiter beeinflussbar ist“, ist die Ursache aber in der Regel nicht betrieblich.
Lassen Sie sich nicht auf das falsche Gleis setzen. Ihre Arbeitsplätze machen in der Regel nicht arbeitsunfähig. Die Gefährdungsanalyse ihrer Arbeitsplätze muss ergeben haben, dass man in Ihrem Betrieb in der Regel überlebt 😊.
Wenn ein Mitarbeiter (mit beeinflussbaren Arbeitsunfähigkeiten) betriebliche Gründe vorgibt, fragen Sie Ihn, warum die Kollegen an den gleichen Arbeitsplätzen nicht so häufig arbeitsunfähig werden.
So vermeiden Sie die Falle der betrieblichen Ursachen.
Die weiteren drei Todsünden im Fehlzietengespräch erscheinen die kommenden Wochen.
Die gesamte Umsetzungshilfe wird Ende Juni veröffentlicht. Wenn Sie die Umsetzungshilfen abonnieren, erhalten Sie die Umsetzungshilfen immer als erstes. Melden Sie sich an: abo@briegert-hochgeschurtz.com. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.