
Wenn Ihre Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, sollten Sie folgende gesetzliche Regeln berücksichtigen:
Arbeitszeitgesetz: Natürlich gelten auch die Regeln des Arbeitszeitgesetzes. Delegieren Sie die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit die über acht Stunden hinaus geht an Ihre Mitarbeiter*innen. (Das Urteil des EuGH zur generellen Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.)
Arbeitsstätten-Verordnung: Diese Verordnung gilt nur für Telearbeitsplätze. Ein Telearbeitsplatz liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber den Heimarbeitsplatz zusätzlich zum Laptop auch mit Mobiliar ausstattet. Dann ist zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich.
Haftung bei Unfällen: So lange wie der Mitarbeiter tatsächlich für das Unternehmen arbeitet, gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So ist der Weg zum Drucker versichert, die Kaffeepause hingegen nicht.
Mitbestimmung durch Betriebsrat: Bei der Planung und Umsetzung hat der Betriebsrat umfassende Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte.
Führen im Home-Office
Weitere Tipps zur Führung im Home-Office finden Sie in Ihrer Umsetzungshilfe Nr. 85: Wie führen Sie Ihre Mitarbeiter im Home-Office. Nutzen Sie auch Ihre halbtägigen Online-Workshop: Führen im Home-Office am 14. Dezember 2020.