Sie sind Fertigungsleiter einer Produktion von Metallteilen. In der gesamten Fertigungshalle müssen Sicherheitsschuhe getragen werden. Sie sehen einen Mitarbeiter, der ohne Sicherheitsschuhe durch die Fertigung läuft. Was tun Sie?
1. Sie greifen zum Äußersten: Das Gespräch
Sie reden mit dem Mitarbeiter. Und was sagen Sie Ihm?
1. Was er falsch gemacht hat.
2. Wie es richtig geht.
2. Die Gesprächsnotiz
Zwei Wochen später sehen Sie den gleichen Mitarbeiter erneut ohne Sicherheitsschuhe. Was tun Sie?
Oft beginnt an dieser Stelle ein endloser Gesprächskreisel. Der Vorgesetzte redet und redet und redet – nur der Mitarbeiter ändert sein Verhalten nicht. Besser Sie greifen zur Gesprächsnotiz. Sie führen erneut ein Gespräch mit dem Unterschied, dass Sie den Inhalt schriftlich zusammenfassen und vom Mitarbeiter unterschreiben lassen.
Die Inhalte der Gesprächsnotiz sind:
1. Was hat der Mitarbeiter falsch gemacht.
2. Wie geht es richtig.
3. Unterschrift des Mitarbeiters und des Vorgesetzten.
3. Die Abmahnung
Trotz Gesprächsnotiz läuft der Mitarbeiter einige Wochen später erneut ohne Sicherheitsschuhe durch die Fertigung. Was jetzt? Dann gehen Sie in die nächste Eskalationsstufe: die Abmahnung.
Die vier Bausteine der Abmahnung sind:
1. Sachverhalt
2. Was hat der Mitarbeiter falsch gemacht.
3. Wie geht es richtig.
4. Arbeitsrechtliche Konsequenz im Wiederholungsfall
Dabei den Sachverhalt und das Fehlverhalten konkret beschreiben. Die Beschreibung allgemeiner Vorgänge („Mitarbeiter kam öfters zu spät“) entwertet die Abmahnung sofort.
Aus der Beschreibung der Konsequenz muss klar ersichtlich und verständlich sein, wie der Arbeitgeber reagieren wird, wenn der Mitarbeiter erneut mit dem gleichen Fehlverhalten auffällig wird.
Was ist der Zweck der Abmahnung? Die Kündigung?
Das Ziel der Eskalationspyramide ist nicht das Erreichen der obersten Stufe, sondern stets die Verhaltensänderung. Das ist bei der Abmahnung nicht anders. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion und soll dem Mitarbeiter klar machen, dass er das abgemahnte Verhalten abstellen muss. Gute Führungskräfte und Betriebsräte sind Freund einer frühen Abmahnung, aber einer späten Kündigung.
4. Kündigung
Trotz Abmahnung hat der Mitarbeiter sich erneut fehlverhalten. Er hat Ihnen bewiesen, dass er nicht bereit ist sein Verhalten zu ändern. Wenn Sie sich jetzt nicht vom Mitarbeiter trennen, wissen die Mitarbeiter, dass Sie nur drohen, aber nicht realisieren.
Ihre Umsetzungshilfen zum Thema:
UH54: Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern www.umsetzungshilfe.de/54
UH68: Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten www.umsetzungshilfe.de/68
UH76: Vom Mitarbeiter zur Führungskraft www.umsetzungshilfe.de/76
Und nutzen Sie Ihre Umsetzungstrainings:
Fehlzeiten reduzieren – Mitarbeiter motivieren am 29.11.18 in Stuttgart
Führen: Der schnelle Einstieg in die Führungsaufgabe am 14. & 15.11.18 in Stuttgart
1 Antwort zu Wie verhalten Sie sich fair bei Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter?